
Anspruch

Ärztlicher Befund

Antrag

Genehmigung

Ablehnung

Kurort
„Ich kann erst zum Arzt gehen, wenn ich wirklich krank bin, denn vorher werden die Kosten nicht übernommen!“ Diesen oder ähnliche Sätze hört man oft. Doch das ist ein Irrtum! Gesetzliche Krankenkassen finanzieren bereits bei drohenden Krankheiten Ihre Gesundheitsvorsorge in Form von ambulanten Vorsorgeleistungen.
Stress, Überforderung, ein ungesunder Lebensstil oder Doppelbelastungen – auf Dauer kann all das im schlimmsten Fall zu einer Krankheit führen. Nehmen Sie die ersten Anzeichen einer drohenden Krankheit wie andauernde Erschöpfungszustände oder Schlafstörungen deshalb unbedingt ernst. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und sorgen Sie vor.
Denn was viele nicht wissen: Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf eine ärztliche Behandlung und Versorgung. Das ist nicht nur notwendig bei bereits bestehenden Krankheiten und Beschwerden, sondern auch um Krankheiten vorzubeugen (§ 23 Abs. 2 SGB V).
Anzeichen einer drohenden Krankheit
Eine mehrwöchige medizinische Maßnahme, die Eltern und Kindern gemeinsam Erholung und Gesundheitsförderung ermöglicht. Diese Kuren richten sich besonders an Familien mit gesundheitlichen Belastungen. Sie bieten nicht nur medizinische und therapeutische Unterstützung, sondern auch gezielte Erholungsangebote. Das Ziel besteht darin, die körperliche und emotionale Gesundheit der Familienmitglieder nachhaltig zu verbessern. Mutter-Vater-Kind-Kuren werden auf ärztliche Verordnung hindurchgeführt und in der Regel von Krankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern finanziert.
Die Kneippkur umfasst die fünf Säulen nach Pfarrer Kneipp: Wasser, Bewegung, Ernährung, Kräuter und innere Ordnung. Das Naturheilverfahren nach Kneipp ist das einzige ganzheitliche in Europa, daher wird es auch als Traditionelle Europäische Medizin bezeichnet. Als solches sorgt die Kneipp-Therapie für das gesunde Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele. Bei vielen Krankheiten ist die Kneipp-Therapie präventiv, also vorbeugend, einsetzbar. Kneipp kann aber auch bei akuten Krankheiten helfen.
Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Reha. Die Besonderheit ist, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.
Bei Klimakuren werden die besonderen klimatischen Begebenheiten des Ortes genutzt. Die heilklimatische Wirkung ist abhängig von der Reinheit, Feuchtigkeit, Bewegung und Erwärmung der Luft, der Stärke und Dauer der Sonneneinstrahlung, den Wetter- und Witterungseinflüssen, sowie der Jahreszeit.
Hier wird Wasser aus Heilquellen zu therapeutischen Zwecken regelmäßig über einen längeren Zeitraum getrunken.
Selbstzahler können von erstklassigen Vorsorgeleistungen in den Heilbädern und Kurorten profitieren. Die maßgeschneiderten Kurprogramme unterstützen die Gesundheit und Entspannung auf höchstem Niveau. Investieren Sie in Ihr Wohlbefinden und gönnen Sie sich eine Auszeit, die langfristig spürbare Vorteile für Ihre Gesundheit bringt.
Stationär, teilstationär, ambulant?
Stationär: Der Patient wird in einer Klinik untergebracht. Hier ist für die Unterkunft, Verpflegung und die personelle Betreuung durch Pflegepersonal gesorgt.
Teilstationär: Der Patient sucht die Klinik täglich lediglich für mehrere Stunden auf. Die Wochenenden und Abende verbringt er zu Hause.
Ambulant: Der Patient organisiert den Aufenthalt selbst und kümmert sich um Unterkunft und Verpflegung. Die verordneten Anwendungen erfolgen in einer Klinik oder dem Kurmittelhaus.